Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind branchenüblich und gelten für alle Verträge zwischen der MEDIAFABRIK AG und Dritten (nachfolgend «Auftraggeber») über die Erbringung von materiellen und immateriellen Leistungen der MEDIAFABRIK AG, soweit die MEDIAFABRIK AG nicht einer abweichenden Vereinbarung schriftlich zugestimmt hat.

Offerten 

Ohne anderslautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Bearbeitung geeigneten Unterlagen und Daten sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Inhalts-, Stand- und Massangaben. Angebote, die auf Grund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben stets unverbindlichen Richtpreis-Charakter, auch wenn sie nicht explizit als Richtpreis-Offerte deklariert sind.

Preise 

Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, stets Nettopreise zuzüglich MwSt.

Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeglichen Abzug zu erfolgen.
Erfolgt die Auftragsvergabe durch einen Vermittler, im Auftrag und auf Rechnung eines Kunden, hat der Vermittler alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um einen Verlust der MEDIAFABRIK AG zu vermeiden.

Lieferfristen

Terminvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und sind nur verbindlich, wenn die vorausgesetzten oder vereinbarten Anlieferungstermine (z. B. Bild- und Textvorlagen, Lithos, Manuskripte oder Datenträger, Gut zum Druck usw.) eingehalten werden.
Erfolgt die Anlieferung der Arbeitsunterlagen oder das Gut zum Druck oder Gut zur Ausführung durch den Auftraggeber verspätet, ist die MEDIAFABRIK AG nicht mehr an den ursprünglich zugesicherten Liefertermin gebunden. 

Nicht von der MEDIAFABRIK AG verschuldete Terminüberschreitungen (z. B. höhere Gewalt, Stromunterbruch, Maschinenbruch, Streik usw.) berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten und / oder Schadenersatz geltend zu machen (vgl. auch «Gewährleistung/- Haftungsbeschränkungen»). 

Mindestfakturabetrag

Es wird aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ein Mindestfakturabetrag von CHF 60.– erhoben. 

Urheberrechte / Nutzungsrechte 

Der Auftraggeber sichert der MEDIAFABRIK AG zu, dass er die zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlichen persönlichkeits- und urheberrechtlichen Bearbeitungsbefugnisse an den zur Verfügung gestellten Bild- und Text-Daten erworben hat und sie auf die MEDIAFABRIK AG übertragen darf. 

Bei Forderungen von Dritten gegen die MEDIAFABRIK AG aus angeblichen Urheberrechts- und Nutzungs- rechtsverletzungen ist der Kunde verpflichtet, die MEDIAFABRIK AG vollumfänglich schadlos zu halten (inkl. Anwalts- und Gerichtskosten).
Ungeachtet der Tatsache, ob es sich bei den von der MEDIAFABRIK AG erbrachten kreativen und gestalterischen Leistungen um urheberrechtlich geschützte Werke (Werke zweiter Hand) handelt, darf der Auftraggeber die Leistungen der MEDIAFABRIK AG ohne deren Zustimmung nur zum vereinbar- ten vertraglichen Zweck nutzen.

Mehraufwand

Der durch den Auftraggeber oder dessen beauftragten Vermittler gegenüber der zugrundeliegenden Offerte verursachte Mehraufwand insbesondere wegen mangelhafter, fehlender oder für die Wiedergabe schlecht geeigneter Unterlagen oder wegen Autorkorrekturen, nachträglicher Änderungen usw. wird dem Kunden ohne Ankündigung zusätzlich zu marktüblichen Ansätzen in Rechnung gestellt. 

Kontroll- und Prüfdokumente 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Proofs, Kopien, PDF-Dateien und dergleichen) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck / Gut zur Ausführung und allfälligen Korrekturanweisungen versehen.

Wird vereinbarungsgemäss auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten verzichtet oder ruft der Auftraggeber ohne diese direkt Dateien oder druckfertige PDFs ab, schliesst dies seitens des Auftraggebers eine «Reproduktionsreif»-Erklärung mit ein. Die MEDIAFABRIK AG haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Wird vom Auftraggeber kein Proof bestellt, beschränkt sich die Haftung der MEDIAFABRIK AG auf Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Für telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen kann die MEDIAFABRIK AG nicht haftbar gemacht werden. 

Mängelrüge

Die von der MEDIAFABRIK AG gelieferten Arbeiten sind beim Empfang in jedem Fall genau zu prüfen. Eine Prüfung hat insbesondere auch dann zu erfolgen, wenn zuvor ein «Gut zum Druck» oder ein «Gut zur Ausführung» erteilt worden ist. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von acht Tagen nach Empfang zu erfolgen, ansonsten die Lieferung als angenommen und genehmigt gilt. Geringfügige Abweichungen von vorgegebenen Originalvorlagen gelten nicht als Mangel, der zur Mängelrüge berechtigt. Bei begründeten fristgerechten Beanstandungen erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 

Gewährleistung / Haftungsbeschränkungen 

Die MEDIAFABRIK AG gewährleistet, dass die von ihr erstellten Produkte die vereinbarte und / oder vorausgesetzte Qualität haben. Die Haftung der MEDIAFABRIK AG beschränkt sich auf Fehler, die auf Vorsatz zurückzuführen sind. Jede weitergehende Haftung für direkte und indirekte, unmittelbare und mittelbare Schäden sowie Mangelfolgeschäden wird wegbedungen. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung der MEDIAFABRIK AG auf den Auftragswert. Zwingende Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 18. Juni 1993 über die Produktehaftpflicht (PrHG) bleiben vorbehalten. 

Im Falle von fehlerhafter und unvollständiger Anlieferung von Daten übernimmt die MEDIAFABRIK AG keinerlei Haftung. Die Haftung für fehlerhafte und unvollständig angelieferte Unterlagen sowie für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Dateien wird von der MEDIAFABRIK AG nicht übernommen. 

Der Auftraggeber befreit die MEDIAFABRIK AG von jeglicher Haftung gegenüber Dritten (z. B. wegen des Inhalts der angelieferten Daten) und verpflichtet sich, die MEDIAFABRIK AG gegebenenfalls vollumfänglich schadlos zu halten (inkl. Anwalts- und Gerichtskosten). 

Archivierung von Daten und Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen 

Vorbehältlich einer separaten schriftlichen Abrede ist die MEDIAFABRIK AG nicht zur Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen (z. B. Vorlagen, Fotos, Dateien) verpflichtet. Nach Abschluss des Auftrags bleiben die Daten ab Rechnungsdatum für zwei Jahre bei der MEDIAFABRIK AG freiwillig und ohne Verpflichtung archiviert und verfügbar. Gegen Entgelt können verfügbare Daten bei der MEDIAFABRIK AG bezogen werden. 

Haftung 

Eine über den Wert der Ware hinausgehende Haftung für direkten und indirekten Schaden aus Mängel der Ware wird von der MEDIAFABRIK AG abgelehnt. Jede weitere Haftung wird ausgeschlossen. 

Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Dieser Vertrag und sämtliche aus ihm resultierenden Rechte und Pflichten unterliegen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für beide Parteien ist der Sitz der MEDIAFABRIK AG

Anerkennung

Die Erteilung eines Auftrages schliesst die Anerkennung der Geschäftsbedingungen der MEDIAFABRIK AG durch den Auftraggeber mit ein. 

Zürich, Juni 2018
MEDIAFABRIK AG, Tuggenerstrasse 3, 8008 Zürich